Sammlung Wissenschaft und Publizistik

Kriterien zur Systematisierung

 

Zielstellung

Die Sammlung verfolgt den Zweck, Texte, also Wissen, verfügbar zu machen. Erfaßt sind Bücher, Aufsätze und Kommentare, die vollständig digitalisiert worden sind (alle schwarz gedruckten Nachweise in der Bibliographie *pdf) oder von denen es Kurzfassungen bzw. umfangreiche Excerpte gibt (mit Stern markierte Nachweise).

Für den Gebrauch der Sammlung bedarf es nicht nur anwendungsfreundlicher Suchwerkzeuge und Indices, sondern auch einer entsprechenden Organisation des Bestandes. So wurde bereits  auf der  AGP-Versammlung 2001  ein 9seitiges Konzept zur Einrichtung eines Archivs vorgelegt. Ein weiterer Vorschlag zur Ordnung des Bestandes sei hier vorangestellt.

 

Vorschlag zur Spezifikation (thematisch)

A Kindheit und (sexuelle) Sozialisation • B Pädophilie: Monographien/Phänomenologie • b1 (Pädophilie) Sexualstraftäter: Diagnose und Prognose • b2 (Pädophilie) Sexualstraftäter: Behandlung • b3 (Pädophilie) Sexualstraftaten: Viktimologie • b4 (Pädophilie) Sexualstraftaten: Recht • b5 (Pädophilie) Sexualstraftaten: Prävention • C (Pädophilie) Päderastie/Unzucht/Mißbrauch: Historie • D (Pädophilie) Intergenerationelle Beziehungen: Ethnologie und Anthropologie • E (Pädophilie) Sexuelle Minderheiten: Politik und Emanzipation • V Varia • X Sexualität allgemein • Y Therapie allgemein • Z Psychiatrie, Straf- und Maßregelvollzug allgemein

 

Kriterien

Texttypen
Für das Wissenschaftsarchiv in Betracht kommen

  1. fachwissenschaftliche und sogenannte populärwissenschaftliche Bücher und Buchaufsätze. Die Bedeutung letzterer steigt mit der Auflagenhöhe und der Häufigkeit der Zitierung.

  2. Artikel, Aufsätze und Rezensionen in Fachjournalen. Eine Liste der relevanten Periodika wird erstellt.

  3. Vortragsskripte oder Textfassungen von Referaten für Fachveranstaltungen oder Podiumsdiskussionen.

  4. Stellungnahmen von Verbänden und Kommentare prominenter Vertreter ihrer Disziplin oder Institution.

  5. Reportagen und gediegene Essays in Tages- und Wochenzeitschriften, die sich monographisch mit Pädophilie/Devianz/Sexualstraftaten/Sexualpolitik (nicht Mißbrauch!) befassen. Das deckt den gesamten Bereich Publizistik ab.

  6. Online-Dokumente, soweit sie wissenschaftlichen Anspruch, Sachverstand oder institutionelle Bedeutung erkennen lassen und zitierfähig sind.

Bereich
Das Archiv ist 1.) interdisziplinär angelegt (etwa Psychiatrie+Soziologie+Geschichtswissenschaft) und trägt 2.) allen denkbaren Perspektiven Rechnung (etwa Therapie+Emanzipation+Kinderschutz). Bedeutung erlangt ein Text durch seinen expliziten oder herstellbaren Bezug zur Pädophilie-Thematik. Der Begriff Pädophilie (& Sinnverwandtes) markiert also das gravitatorische Zentrum des Archivs. Ansonsten soll die Spezifikation A-Z in der biblio-Datei eine grobe Orientierung geben, welche Literatur relevant sein kann. Zu B (Pädophilie: Monographien/Phänomenolgie) wird Vollständigkeit angestrebt. Sicher ist es nicht sinnvoll, jedes Mißbrauchshandbuch zu dokumentieren, zumal in diesem Bereich viele Texte nur schlecht kaschierte Kopien sind. Auf Inhalte, also reflektiertes Wissen und/oder Informationen, wird wert gelegt.

Sonderbreich
Punkt D (Pädophilie) Sexuelle Minderheiten: Politik und Emanzipation ist neben Punkt B Monographien von besonderer Relevanz. Auch hier wird Vollständigkeit angestrebt. Hierzu gehören sämtliche Publikationen, die dem Zweck dienen, Pädophilie (& Sinnverwandtes) zu politisieren und/oder von der Basis aus zu thematisieren. Eingearbeitet werden also die großen Pädo-Reader (Brongersma/Leopardi usw.), Beiträge aus PAIDIKA, NAMBLA-Bulletin, Journal of Homosexuality u.ä., aber auch direkte Entgegnungen, EMMA usw. Der (wissenschaftliche und politische) Gebrauchswert des Materials liegt dann in seiner historischen Dimensionierung.

Einschränkungen
Die Texte sollten in deutscher oder in englischer Sprache verfaßt sein. Aus anderen Sprachen muß übersetzt werden. Alternativ sind Exzerpte mit Kommentaren oder Zusammenfassungen willkommen. Über die Relevanz eines Textes für das Archiv sollte der Beibringer selbst entscheiden. Das letzte Wort behält sich der LitV als Organisator des Archivs vor.

Ausschlußkriterien
Die Sammlung kann keine Nachrichten archivieren. Die Organisation des reichhaltigen Materials aus den Foren oder der ansi-Liste wäre Aufgabe eines eigenständigen Projekts. Ebenso können keine Fallsammlungen (etwa nicht-öffentliche Protokolle, Prozessberichte, Gutachten, Notizen u.ä.) archiviert werden. Ebensowenig werden belletristische (schöne) Literatur oder Filme berücksichtigt, das ist ein komplett eigenständiger Bereich.

Erweiterung
Die Literaturliste wird um einen (grauen) Präsenzbestand erweitert. Die Nachweise referieren dann auf papierene Literatur. Hier gelten strengere Relevanzkriterien.


Fortgang

Die Bibliographie soll alle zwei Monate aktualisiert werden.