Juli 2007.In ihrer Koalitionsvereinbarung stellten CDU/CSU und SPD seinerzeit im Abschnitt „Rechtspolitik – Freiheit und Sicherheit“ fest, das Sexualstrafrecht erweise sich aufgrund zahlreicher in letzter Zeit vorgenommener Gesetzesänderungen als un-übersichtlich und nicht immer praktikabel. Daher strebe man eine grundlegende Reform an, mit der Wertungswidersprüche und ter-minologische Unklarheiten beseitigt werden. Dennoch dient der Koalition der 13. Abschnitt des StGB wie schon unter Rot-Grün weiterhin als Motor zur Strafrechtsverschärfung. Und obwohl hierbei auf Bürgerrechte nach wie vor keine Rücksicht genommen wird, sind nennenswerte Kritik oder gar Widerstand nicht zu erwarten, auch nicht von Lesben und Schwulen. Bei deren Interessenvertretungen überwiegen erschreckende Unkenntnis, Ignoranz und Naivität – so das Fazit des nachfolgenden Beitrags. In der Szene umgehört haben sich Kurt Hartmann und Johannes Liebmann
Mai 2007. Klaus M. Beier, Leiter des umstrittenen Pädo-Therapie- und Missbrauchs-Präventionsprojekts an der Berliner Charité, hat sich in einem ganzseitigen Interview in der ZEIT (08.03.2007) erneut zu Wort gemeldet. Wir dokumentieren, mit freundlicher Genehmigung des Autors, einen Offenen Brief an Beier.